Bitte füllen Sie die Vereinbarung aus.
Sonstige Vereinbarungen
1. Für Schäden, welche die Katze während der vereinbarten Zeit, in dessen Obhut erleiden könnte/n, trägt die Betreuende keine Haftung.
2. Richtet die Katze während der Fremdbetreuung Schäden an, (z.B. Urinflecken auf dem Teppich, zerkratzte Polstermöbel etc.) so haftet der Besitzer. Ebenfalls bei Schäden, welche die Katze bei oder an Dritten anrichten könnte.
3. Die Betreuende verpflichtet sich die ihr zur Pflege und Betreuung überlassenen Tiere art- und verhaltensgerecht zu halten und insbesondere das Tierschutzgesetz einzuhalten.
4. Für anfallende Tierarztkosten während der Fremdbetreuung kommt der/die BesitzerIn in vollem Umfang auf.
5. Der/die BesitzerIn verpflichtet sich für sämtliche anfallende Rechnungen/Auslagen im Zusammenhang mit der Betreuung, sowie Nachbeschaffung von Futter, nach Abschluss des Auftrags aufzukommen.
6. Für den Fall, dass die Betreuende während der Betreuungszeit erkrankt und ihrer Verpflichtung nicht nachkommen kann, ist sie in der Lage noch am selben Tage eine Vertretung zu beschaffen.
7. Sollte der/die BesitzerIn früher als erwartet zurück kommen, wird das Entgelt der übrigen Betreuungszeit zur Hälfte zurück erstattet.
8. Das Entgelt für den gesamten Betreuungszeitraum ist vor Beginn der Betreuungszeit zu bezahlen.